Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Lebensversicherung

 

Die Lebensversicherung ist ein beliebtes und praktisches Instrument, mit dem man bestimmten Personen etwas zukommen lassen möchte, wenn man selbst stirbt.

 

V e r s i c h e r u n g s f a l l  kann aber auch der Eintritt eines Ereignisses sein wie z.B. der 65. Geburtstag.

 

Der Versicherungsnehmer kann durch eine  sogenannte  B e z u g s b e r e c h t i g u n g   eine begünstigte Person bestimmen

 

(§ 166 VVG).

 

Bei Scheidung und ähnlichen Vorkommnissen empfiehlt es sich, den Vertrag "anzupassen",

 

d.h. eine Bezugsberechtigung zu widerrufen.

 

Juristen nennen dies einen echten  V e r t r a g  zugunsten  D r i t t e r . 

 

Der Begünstigte erwirbt einen eigenen Anspruch gegen die Lebensversicherungsgesellschaft.

 

Besteht eine solche Bezugsberechtigung nicht, so fällt mit dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme in seinen Nachlaß:  Sie steht also den oder dem Erben zu.

 

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