Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Nahrungsverweigerung am Lebensende

Der menschliche Körper verweigert am Lebensende die Aufnahme von Nahrung.

 

Das gilt sowohl für flüssige als auch für feste Nahrung. Krebskranke im sogenannten terminalen Stadium - wie sich Ärzte ausdrücken - können Essen oft nicht einmal sehen oder riechen. Der menschliche Organismus erleichtert sich dadurch seinen Stoffwechsel. Durch die Austrocknung - die Ärzte sprechen von Exsickierung - werden Schmerzen und Leiden nicht mehr so stark empfunden. Im Gehirn werden Endorphine ausgeschüttet, die das bewirken.

 

Die Blutsalz-Verschiebung bewirkt  eine Schmerzlinderung. Durch die Austrocknung nimmt außerdem die Gewebe-Schwellung im Gehirn ab, wodurch um Tumore herum der Druck (auf das Gehirn) reduziert wird.

 

Auch dies empfindet der Patient als entlastend. Durch das Vermeiden von Verdauung erleichtert sich der Körper sein Ende. Wir sind offenbar so entfremdet - so weit entfernt - vom Sterben, daß wir den natürlichen Sterbevorgang gar nicht mehr kennen.

 

So kann die FAZ  verbreiten, im Fall Terri Schiavo stelle sich nun die Alternative des weiter Dahindämmerns oder des grausamen Verdurstens.

 

Das ist gerade unwahr:

 

Das menschliche Leben eines ausgetrockneten Leibes verlischt nicht qualvoll, sondern leise wie bei einer Kerze. Es kann ein ganz friedlicher Tod sein, der überhaupt nicht begleitet ist von Hunger und Durst. Die Durstgefühle kann man mit richtiger Mundpflege durch Befeuchten des Mund- und Rachen-raumes, durch das Reichen von Eiswürfeln, vielleicht aus gefrorenem Obstsaft o.ä., verhindern.

 

Mit diesen Dingen beschäftigt sich die Palliativ -bzw. Hospizpflege. Die künstliche Ernährung durch die Magensonde ist daher oft eine gewaltsame, d.h. von außen, gegen den Willen des Patienten angewandte Behandlung. Dies gilt um so mehr, wenn die Patienten verwirrt (dement) sind. Lesen Sie bitte auf der Seite "Nahrungsverweigerung bei Dementen", ferner die  Literaturhinweise am Ende des Vortrages bzw. der Seite Sterbehilfe / Sterbebegleitung oder dem  Ärztezeitung-Dossier Sterbehilfe.

 

Sie können auch nachlesen in dem wunderbaren Buch von Klie / Student, Die Patientenverfügung, 7.Auflage, Herder-Verlag, speziell S. 46 ff. Hier der Link dahin! Das Buch hat etwas, was den meisten anderen Informationen über die Patientenverfügung fehlt: Es verbindet die juristische mit der medizinischen Sichtweise und umgekehrt. Hinzu kommt: Der Jurist (Klie) ist Mitglied des Vormundschaftsgerichtstages, der Mediziner (Student) ist Hospiz-Arzt.

 

 

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