Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Berühmte Nachlässe

Nachlässe berühmter Menschen spiegeln ihr Lebenswerk und ihre Persönlichkeit wider.

 

Mit dem Tod eines Menschen schließt sich der Kreis unwiderruflich.

 

Was dann vor unsere Augen ( oder Ohren ) tritt, erschüttert und erstaunt bisweilen  zugleich.

 

Gleich die ersten beiden Beispiele - Schubert und Joh. Seb. Bach - machen dies anschaulich:

 

Der bettelarm und syphilitisch erkrankte Liedkomponist und der vergleichsweise wohlhabende Thomaskantor.

 

Beide aber hinterließen der Nachwelt unvergleichliche Schätze, ihr Riesenwerk, als "Erbe der Menschheit".

 

 

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