Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Kommentar überflüssig

 

Die Redensart  "Kommentar überflüssig" geht auf den

 

Berliner Justizrat Hermann Staub (1856-1904) zurück.

 

Staub war Handelsrechtler. Aus seiner Feder stammt

 

ein Kommentar des Handelsrechts, der als unangreifbar galt .

 

Wenn er öffentlich auftrat, bezog er sich jedoch nicht auf diesen (unter Juristen) äußerst populären Kommentar.

 

Er pflegte vielmehr den Tatbestand und die Paragraphen, um die es ging, so klar herauszuarbeiten, daß er schließlich sagen konnte:

 

"Kommentar überflüssig !"

 

Aber die Richter lasen zur Vorsicht doch erst noch Staubs Kommentar durch...

 

Als Staub gestorben war, erzählten sich die Berliner, auf seinem Grabstein

 

ständen die Worte: "Hier liegt Staub ! Kommentar überflüssig !"

 

nach:

 

Büchmann, Geflügelte Worte, 42. Aufl., S. 456

 

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