Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Tattoo

 

Man erlebt alles - und auch das Gegenteil, hat mal ein Schlaumeier formuliert :

Aber sich eine Patientenverfügung als Tattoo  in die (weibliche) Brust ritzen zu lassen - darauf muß man / frau erst mal kommen.

In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 6. März 2003 las ich folgende Meldung:

 

Tätowierung verfügt: "Nicht wiederbeleben"



Die Britin Francis Polack (85) hat sich ihren letzten Willen auf die Brust tätowieren lassen:



"Nicht wiederbeleben":
 


So möchte sie Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle eines Herzstillstandes verhindern. Als Krankenschwester habe sie oft erlebt, daß Patienten gegen ihren Willen wiederbelebt würden."

 
Ein Sachverhalt, wie geschaffen für's juristische Examen.

Der Prüfer würde fragen:

Muß sich der Arzt daran halten ?

 

Der ( angehende ) Jurist braucht Zeit, um sich die Antwort zu überlegen, und antwortet, was Juristen dann zuerst immer sagen:

"Das kommt drauf an."

Sagt der Prüfer :

"Sehr gut, worauf denn..?"

Und hier blenden wir uns aus dem Prüfungsgespräch aus...

 

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