Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Künstliche Ernährung durch Magensonde

Nach meiner Schätzung haben weit über 90 % aller Gerichtsurteile in Deutsch-land, in denen es um lebensverlängernde Maßnahmen ging, die künstliche Ernährung des Patienten durch die Magensonde (Kurzformel: PEG) zum Hintergrund.

 

Bei kurzfristigen Schluckbeschwerden nach einem Schlaganfall ist sie ein Segen,  bleibt sie aus Bequemlichkeit - Füttern ist personal- und zeitauf-wendiger - wird sie zum Fluch.

 

Denn es ist keineswegs immer gewährleistet, daß der Ernährungszustand des Patienten sich bessert.

 

Hier zu ein Artikel aus der Ärztezeitung vom 15.5. 2001:

 

Sondenernährung verlängert Leben nicht immer


Auch demenzkranke Patienten können durch wiederholtes Ziehen der Sonde ausdrücken, daß sie sie nicht wollen. Über einen begrenzten Zeitraum ist die künstliche Ernährung sinnvoll, jedoch als Dauerlösung fragwürdig - besonders bei Patienten mit Demenz, die nicht mehr richtig schlucken können, weil der Hirnabbau so weit fortgeschritten ist.

Wenn Menschen etwa wegen eines Schlaganfalls, eines Morbus Parkinson oder eines stenosierenden HNO-Tumors nicht mehr schlucken können, kön-nen sie künstlich über eine nasogastrale Magensonde oder eine perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) ernährt werden. So wird der Flüssigkeits- und Nährstoffbedarf gesichert, das Leben verlängert und die Lebensqualität verbessert.

Keine künstliche Ernährung um jeden Preis


Anders bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz :

 

Hier gibt es keine Belege für eine Lebensverlängerung durch die künstliche Ernährung und wahrscheinlich auch keine Verbesserung der Lebensqualität.

 

Darauf hat Dr. Ann-Kathrin Meyer von der Abteilung für Geriatrie des Allgemei-nen Krankenhauses Wandsbek in Hamburg beim Internistenkongreß in Wiesbaden hingewiesen.

Die künstliche Ernährung über Nasensonde oder PEG ist ein invasiver Eingriff in die persönliche Integrität des Patienten.

 

Bei Hochdementen wird er unter Umständen erkauft mit Abwehrreflexen, Druckulzera, wiederholtem Erbrechen mit Aspiration und Notarzteinsätzen zum Absaugen sowie einer erhöhten Dekubitusrate wegen der notwendigen Fixierung, sagte Meyer.

Zunehmend weiche die Hoffnung, daß mit der künstlichen Ernährung das Leben verlängert werden könne, der wissenschaftlich untermauerten Einsicht, daß dieses Ziel nicht erreichbar sei.

Entscheidend ist der Patientenwille: Nicht alle Menschen wünschen eine Lebensverlängerung um jeden Preis.

"Wenn Patienten ihren Willen nicht mehr äußern können, sind wir verpflichtet, die Betreuung beim Vormundschaftsgericht zu beantragen", so die Referentin.

In der Regel werden die Angehörigen zu Betreuern bestellt. Oft überschätzen sie den Nutzen der künstlichen Ernährung.

Ärzte könnten deutlich machen, daß nicht alles, was technisch machbar sei, den Kranken auch ursächlich helfe, so Meyer. Die Entscheidung für oder gegen eine künstliche Ernährung müsse aber im Konsens mit den Angehörigen oder Betreuern und dem Pflegeteam getroffen werden.

Im klinischen Alltag ist dabei auch ein Problem, daß eine orale Ernährung mit entsprechendem Eßtraining, geeigneter Kost und viel Zuwendung oft noch möglich ist, aber daran scheitert, daß der Zeitaufwand für das ohnehin über-forderte Pflegepersonals zu groß ist.

Es kann rechtlich riskant sein, die Sondenernährung zu stoppen. Noch schwie-riger ist die Frage, ob eine einmal begonnene künstliche Ernährung aktiv abgebrochen werden darf.

 

Nach Ansicht von Meyer dokumentiert ein Patient, der die Sonde selbst wiederholt herausreißt, daß er diese Art der Behandlung nicht wünscht. Toleriere er sie dagegen gut, würde sie die künstliche Ernährung fortsetzen.

Eine laufende Sondenernährung abzustellen, ist rechtlich riskant. Meyer würde deshalb für eine solche Entscheidung grundsätzlich ach das Vormundschafts-gericht einschalten. Um die künstliche Ernährung abzuschalten, müßten dann Betreuer und das Gericht ihre Einwilligung geben.


 

FAZIT :


Die künstliche Ernährung über eine Sonde hat ihre Berechtigung, wenn Patienten wegen einer Schwächung oder Erkrankung vorübergehend  nicht richtig essen und trinken können.

 

Kritisch hinterfragt werden sollten aber der Nutzen einer solchen Therapie, wenn sie dauerhaft gemacht werden muß, etwa bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz.

 

Denn es gibt keine wissenschaftlichen Belege, daß sich in diesen Fällen das Leben verlängern oder die Lebensqualität verbessern läßt.

 

 

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