Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Hermann Brackmann-Stiftung

Ex-Beamter stiftet Erbe

Nachlass: 1,4 Mio. € für guten Zweck

Hermann Brackmann hat sehr bescheiden gelebt. Beim Tod des 95-jährigen im April letzten Jahres blieb ein Vermögen von 1,4 Mio. Euro. Das Geld ist Grundstock der „Hermann-Brackmann-Stifftung“.

 

Ihr Zweck:

Förderung der christlich-sozialen Kinder-, Jugend- und Altenarbeit.

„Hermann Brackmann war 1993 einer unserer ersten Mandanten“, erinnern sich Steuerberater Klaus Lange und Rechtsanwalt Sigmund Polutta an die erste Begegnung mit dem ehemaligen Beamten. Polutta: „Wir haben dann auch mal ein privates Wort gewechselt.“

 

Gesprächsbasis war der gemeinsame Bezug zur evangelischen Kirche. Auch ohne eigene Erben wollte Hermann Brackmann sein Geld gut verwahrt wissen. „Wir haben ihm dann eine Stiftung vorgeschlagen.“ Das Stiftungsvermögen ist mündelsicher angelegt, Lange und Polutta rechnen mit einem Ertrag von etwa 5 % jährlich – macht 70 000,00 Euro. Unterstützt werden damit Projekte von gemein-nützigen Verbänden, Gemeinden oder Organisationen, die dem christ-lich motiviertem Stiftungszweck entsprechen, dass können Jugendfreizeiten aber auch Kinderbibelwochen oder Projekte in der Altenarbeit sein.

 

„In den Kirchengemeinden ist vor allem die Kinder- und Jugendarbeit das Hauptproblem, denn es fehlt an Geld“, meint Sigmund Polutta.

 

Gemeinsam mit seinem Partner Klaus Lange und dem Essener Pfarrer Ulrich Koch-Blunk bildet er den Stiftungsvorstand.

 

„Anträge können als formloses Schreiben an uns gerichtet werden. Wir wollen schnell und unbürokratisch über die Vergabe der Mittel entscheiden.“ Die Stiftungsurkunde wird dem Vorstand in der nächsten Woche bei der Bezirksregierung überreicht, die auch Aufsichtsbehörde ist.


Hermann-Brackmann-Stiftung – c/o Büro Lange und Polutta, Herzogswall 34, 45657 Recklinghausen

 

Recklinghäuser Zeitung vom 1.02.2002



 

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