Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Rechtsprechung zum Betreuungsrecht

Die Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte

wird von den Menschen oft als

Eingriff in ihre Privatsphäre erlebt.

 

Das soll nicht sein - und widerspricht dem

 

Grundsatz der Subsidiarität.

 

Der wiederum bedeutet:

 

Das Betreuungsgericht - der Staat allgemein -

hat sich aus den privaten Verhältnissen der Menschen heraushalten,

wenn die Menschen selbst in der Lage sind, das Problem zu lösen.

 

Und: von den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln ist

immer dasjenige anzuwenden,

das den mildesten Eingriff darstellt

 

(Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

 

Im folgenden werden einige Urteile und Beschlüsse vorgestellt, die das zum Inhalt haben.

 

Mehr dazu . . .  !

>>zurück

   

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.