Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gehen Sie stiften - nein, nicht ins Ausland...

Stiftungs-Boom in Deutschland

 

Der Notar berät Sie bei der individuellen Gestaltung der Stiftungssatzung

 

Das Vermögen der Deutschen wird derzeit auf ca. acht Billionen Euro geschätzt – diese Zahl hat zwölf Nullen!

 

Während der Staat angesichts leerer Kassen seine Zuwendungen für die klassischen gemeinnützigen Aufgaben kontinuierlich zurückfährt, ist eine immer größer werdende Zahl wohlhabender Menschen bereit, einen Teil ihres Vermö-gens nachhaltig für das Gemeinwohl einzusetzen.

 

Dies hat der Gesetzgeber erkannt und in den vergangenen Jahren die steuer-lichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung von Stiftungen deutlich verbessert.

 

Die Reformen haben ihre Wirkungen in der Praxis nicht verfehlt. Vielmehr kann man derzeit geradezu einen Stiftungs-Boom verzeichnen: Seit dem Jahre 2000 sind mehr als 3.000 neue Stiftungen in Deutschland gegründet worden – das sind mehr als in den drei Jahrzehnten von 1960 bis 1989 insgesamt.

 

Die Gesamtzahl der Stiftungen in Deutschland beträgt derzeit über 12.000, wobei die ganz überwiegende Zahl der Stiftungen gemeinnützig ist.

Allein in 2004 wurden bundesweit über 800 Stiftungen zugelassen:

das sind im Durchschnitt etwa 3 pro Tag.

 

Die Beweggründe, eine Stiftung zu errichten, sind so unterschiedlich wie die Stifterpersönlichkeiten selbst.

 

Praktische Motive sind z.B. der Wunsch, das eigene Unternehmen zu erhalten oder eine Kunstsammlung dauerhaft zu sichern. Daneben ist meist eine ideelle Überzeugung wesentlich, die vom persönlichen Werdegang des Stifters, seinen Wertvorstellungen, Neigungen und Interessen geprägt ist.

 

Die meisten Stifter wollen natürlich auch den eigenen Namen ver-ewigen und mit einer guten Tat verbinden.

 

Durch die Errichtung der Stiftung kann der Stifter langfristig zur Bewältigung von gesellschaftlichen Problemen beitragen, die ihm persönlich am Herzen liegen. Da Stiftungsvermögen und Stifterwille unantastbar sind – und dies auch von der Stiftungsaufsicht überwacht wird –, kann der Stifter sicher sein, dass in der Stiftung seine Persönlichkeit weiterlebt und sein Wille weiterwirkt.

 

Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Stiftung ist die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Stiftungssatzung. In ihr sind insbesondere der Zweck, das Vermögen und die Organe der Stiftung zu regeln. Besonders bei der Formulierung des Stiftungszwecks ist größte Sorgfalt geboten, damit die Verwirklichung der Vorstellungen des Stifters auch in ferner Zukunft noch gewährleistet ist. Ist die Stiftung einmal errichtet, so lässt sich die Satzung nur noch äußerst schwierig abändern.

 

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Stiftung zu gründen, sollte sich daher bereits frühzeitig beraten lassen.

 

Ich helfe zunächst bei der Entscheidung, ob die Gründung einer Stiftung im konkreten Fall überhaupt Sinn macht.

 

Ist dies zu bejahen, so begleite ich den Stifter von der Ausarbeitung der Stiftungssatzung bis hin zur förmlichen Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht.

 

 

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Gisbert Bultmann

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