Arbeitsgruppe Patientenautonomie
Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ übergibt
Abschlussbericht (mit Formulierungshilfe )
Berlin, 10. Juni 2004
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat den Abschlussbericht der von ihr im September 2003 eingesetzten
Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“
entgegengenommen.
Die Arbeitsgruppe hat sich mit Fragen der Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen befasst.
Der Bericht enthält neben Thesen und Empfehlungen an den Gesetzgeber im Betreuungs- und im Strafrecht auch Formulierungshilfen, die Bürgerinnen und Bürgern das Abfassen einer individuellen schriftlichen Patientenverfügung erleichtern.
„Dank des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts in der Medizin können wir heute schwerstkranken Menschen helfen. Für viele ist dies Hoffnung und Chance, andere fürchten sich vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung.
Diese Ängste nehmen wir ernst. Viele Menschen wollen ihr Selbstbestimmungsrecht mit einer Patientenverfügung für den Zeitpunkt absichern, in dem sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Patientinnen und Patienten, aber auch ihre Angehörigen, Ärztinnen und Ärzte wie Betreuerinnen und Betreuer brauchen Rechtssicherheit in einer solchen Situation. Wir werden deshalb die Anregung der Arbeitsgruppe aufgreifen und zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten, um die Bedeutung der Patientenverfügung und die Rolle des Vormundschaftsgerichts im Betreuungsrecht klarzustellen.
Zudem werden wir die Formulierungshilfen für Patientenverfügungen für Bürgerinnen und Bürger online und in Broschüren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Dafür bietet der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe eine gute Grundlage“, unterstrich Zypries. „Ich begrüße, dass sich die Arbeitsgruppe klar und unmissverständlich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat. Weitergehende Anregungen, die strafrechtliche Rechtslage für die Fälle passiver und indirekter Sterbehilfe klarzustellen, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Allerdings meine ich, dass bei ethisch und rechtlich so sensiblen Fragen wie der Begleitung Sterbender eine breite gesellschaftliche Debatte nötig ist, um abschließend beurteilen zu können, ob eine Klarstellung im Strafgesetzbuch notwendig ist und wie Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden können.
In eine solche Debatte sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse der
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“
einfließen.
In jedem Fall halte ich es unabhängig vom Ausgang dieser Debatte für richtig und nötig, die P a l l i a t i v m e d i z i n zu einem wichtigen Bestandteil in der Ausbildung junger Medizinerinnen und Mediziner zu machen.
Damit kann man sterbenskranken Menschen einen würdevollen und schmerzarmen Tod erleichtern. In diesen Kontext gehört für mich auch der Ausbau des Hospizwesens, um Menschen in der Schlussphase ihres Lebens zu begleiten“, fügte Brigitte Zypries hinzu.
Ausgangspunkt für den Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe war der
Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ( BGH ) vom 17. März 2003.
(Hier die Entscheidung in vollem Wortlaut :)
Darin hatte der BGH die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ausdrücklich bekräftigt, aber auch Fragen zur Durchsetzbarkeit einer Patientenverfügung aufgeworfen. Der Senat hatte entschieden, dass bei Konflikten zwischen Arzt und Betreuer beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Gleichzeitig hatte er eine gesetzliche Klarstellung für wünschenswert erachtet.
Die im September 2003 aus Vertretern der Konferenzen der Justiz- und Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder
sowie aus Interessenvertretern der Patienten, der Ärzteschaft, der Wohlfahrtspflege, der Hospiz-bewegung, einem Medizinethiker und Vertretern der beiden großen deutschen Kirchen zusammengesetzte Arbeitsgruppe wurde von dem
Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a.D. Klaus Kutzer geleitet.
Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung der Arbeitsgruppe sind unterschiedlichste Stand-punkte und Interessen in den Bericht eingeflossen.