Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

High-Involvement

 

Sie sind 63 Jahre alt und wohnen in Recklinghausen. 

 

Ihre Geschwister leben in anderen Städten der Republik, Ihre 85-jährige Mutter wohnt ebenfalls in Recklinghausen.

 

Ihr Vater ist bereits seit Jahren verstorben.

Ihrer Mutter ging es "soweit ganz gut ". Bisweilen haben sie Bankgeschäfte für sie erledigt. Falls irgendetwas passiert, kann sie den DRK-Notruf betätigen. Die kommen dann auch.

 

Ihre Mutter sieht nicht mehr so gut. Sie stößt sich dann manchmal oder stürzt. Die Aufregung ist jedes Mal groß. Dieses Mal ereilt sie ein Anruf aus dem Krankenhaus. Ihre Mutter ist erneut gestürzt.

Sie war mit dem Krankenwagen gleich dorthin gefahren worden.

Diagnose: Oberschenkelhalsbruch!

Ihr wird nun deutlich, daß von jetzt an nichts mehr ist, wie es mal  war. Sie wird nicht in ihre Wohnung zurückkehren können. Das sagt man ihr auch. Nach Krankenhaus und Reha wird es darum gehen, einen Kurzzeit-Pflegeplatz zu suchen; anschließend einen Platz in einem Altenheim.

Als sie dies begreift, wird sie von einer depressiven Verstimmung heimgesucht. Diese wiederum bewirkt eine vorübergehende Verwirrtheit, der Beginn der Alzheimer Krankheit.

Die Ärzte sagen, hierzu reicht bisweilen ein Schnupfen.

Schlagartig wird auch Ihnen bewußt, daß nichts mehr ist, wie es war. Den Kurzzeitpflegeplatz müssen Sie suchen, ebenso den Platz im Altenheim.

 

Sie werden die Wohnung kündigen und den Hausstand auflösen müssen.

 

Sie werden viele, viele Unterschriften leisten müssen, die Ihre Mutter selbst nicht mehr zustandebringt, teils, weil sie die Wege nicht geht, teils weil sie möglicherweise als geschäftsunfähig anzusehen ist.

Eine Vorsorgevollmacht haben Sie früher für nicht so dringlich gehalten. Die Mutter hatte Ihnen doch Bankvollmacht erteilt.

Das reichte. Jetzt  wird Ihnen deutlich, daß für die Vielzahl von Unterschriften eben doch eine generelle Vollmacht, die

 

V o r s o r g e v o l l m a c h t, 

 

zweckmäßig sein könnte.


Sie interessieren sich plötzlich brennend für sämtliche Einzelheiten dieses – sonst eher langweiligen - Rechtsinstituts. Im Dienstleistungsmarketing nennt man eine solche Situation:

 

H i g h - I n v o l v e m e n t .

 

Kann ich etwas für Sie tun ?

 

Lesen Sie auch "Typisch" 

 

>>zurück<<

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.