Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbschein

 

Der Erbschein ist der amtliche Ausweis der Erbberechtigung

 

Er dient den Erben zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, beim Grundbuchamt und anderen Stellen.

 

Es ist derjenige im Vorteil, der über eín notarielles Testament verfügt.

 

In diesem Fall  e r s e t z t   nämlich eine beglaubigte Abschrift des Testaments

 

in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlaßgerichtes den Erbschein.

 

So kann ein  G r u n d b u c h  auf den Erben umgeschrieben, ein B a n k k o n t o , eine  Lebensversicherung ausgezahlt werden. 

 

Das erspart dem Erben 

 

  • meist  Zeit, 
  • immer  Geld und
  • schont seine  Nerven

 

Die Banken und Sparkassen gehen nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ähnlich vor.

 

Näheres zum Erbschein und anderen Möglichkeiten der  E r b e n l e g i t i m a t i o n  an anderer Stelle.

 

 

 

Gisbert Bultmann

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