Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Heterosexuelle Seniorinnen

Homosexuelle Paare haben seit 1. Januar mehr Rechte.


Um die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften
voranzutreiben, wird jetzt auch eine Witwenrente gewährt.

 

Ungewollt haben damit aber auch Heterosexuelle die Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern. Einen ersten Fall gibt es in Bad Schwartau.


Von Sven Wehde

Im Trauzimmer des örtlichen Standesamts gaben sich zwei Freundinnen, 79 und 73 Jahre alt, das Ja-Wort, obwohl sie nach eigenen Angaben keine Lesben sind.

 

"Wir sind nicht ,anders’, wir wollen uns aber gegenseitig absichern",
sagten sie, bevor sie vor dem Standesbeamten die als "Homo-Ehe" bekannt
gewordene eingetragene Lebenspartnerschaft eingingen. Die Bundesre-gierung hatte diese Möglichkeit 2001 eingeführt, um homosexuellen Partnern
verbindlichere Beziehungen zu ermöglichen.

 

Sie kann jedoch auch von zwei Menschen eingegangen werden kann, die gar kein schwules oder lesbisches Verhältnis haben.


Die Hochzeit der beiden Rentnerinnen ist ein in Schleswig-Holstein
vermutlich einmaliger Vorgang, den das Bundesjustizministerium nicht
beanstandet. "Es ist richtig, dass die Lebenspartnerschaft nicht von einer
homosexuellen Neigung abhängt. Das ließe sich schwer kontrollieren", sagt
ein Ministeriumssprecher.


Freunde oder Freundinnen können sich auf diesem ungewöhnlichen Weg
gegenseitig ihre Rente "vermachen". Sofern die Homo-Ehe beim Tod eines
Partners mindestens ein Jahr lang bestand, kann laut Gesetz
Hinterbliebenenrente beantragt werden. Sie beträgt bis zu 55 Prozent der
Rente des Verstorbenen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will
die Lebenspartnerschaft auch im Steuer- und Erbrecht der Ehe gleichstellen -
allerdings müsste der CDU-dominierte Bundesrat zustimmen.


Vor allem heterosexuelle, allein stehende Senioren, die keine Ambitionen auf
eine Heirat oder Liebesbeziehung mehr haben, könnten sich für die
rentensteigernde Homo-Ehe interessieren. Zwar kann auch die traditionelle
Ehe als "Vorteilspakt" eingegangen werden, doch bei der Lebenspartnerschaft
gilt dies als wahrscheinlicher, denn der "beste Freund" oder die "beste
Freundin" ist meist gleichen Geschlechts. "Ich halte die Missbrauchsgefahr
dennoch für äußerst gering. Schließlich überwiegen immer noch die
wechselseitigen Pflichten wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen", sagt der
SPD-Bundestagsabgeordnete Olaf Scholz den LN. Der Staat habe das Gesetz auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften bezogen, werde "aber nicht in den
Privaträumen nachforschen", so Scholz.


Kritik kommt von der Opposition in Berlin. "Das ist ein Beispiel für die
ausufernde rot-grüne Gleichstellungspolitik, die am Ende ein Angebot für den
Cleveren schafft", sagt Norbert Röttgen, rechtspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

 

Zwar müsse das Zusammenleben homosexueller Paare auch rechtlich anerkannt werden, eine Gleichstellung mit der Ehe lehne man aber ab.


Überrascht reagiert die Vorsitzende des Lübecker Seniorenbeirats, Anke Horn.
Sie spricht von einer "wirklich pfiffigen Idee" der Schwartauerinnen. Es
sei nicht verboten, Gesetzeslücken auszunutzen. 

 

aus : Lübecker Nachrichten 01 / 2005


Lesen Sie hierzu auch den Kommentar in der WAZ

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