Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ikonen-Nachlaß

28. September 2012

 

Heute vor 2 Jahren war hier zu lesen:

Erneut ist das Ikonen-Museum Recklinghausen reich beschenkt

worden, genauer:

Es ist mit einem Vermächtnis bedacht worden und die Erben haben die guten Stücke nun getreu dem Willen der Erblasser an die Custodin Frau Dr. Eva Haustein-Bartsch übergeben.

Lesen Sie hierzu den Bericht aus der RZ vom 27. September 2010 !

             

Hier gab´s ein Testament, das für den Erbfall vorsah, daß die Ikonen als Vermächtnis an das Museum übergehen sollen.

Es war also der Erblasser, der sich "spendabel" zeigte. Eine Schenkung dagegen erfolgt zu Lebzeiten und zwar vom bisherigen Eigentümer an den Beschenkten.  Wegen der oft günstigeren Umstände und der zu Lebzeiten erwiesenen Dankbarkeit des Empfängers prägte der Volksmund den Satz:

 

Warme Hand schenkt doppelt !

 

Schenkungssteuerliche Gründe können ebenfalls dafür sprechen, Kunstwerke schon zu Lebzeiten weiter zu geben. Für den beratenden Anwalt und Notar eine interessante Aufgabe an der Schnittstelle zwischen privaten Interessen und Gemeinwohl !

            

 

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Gisbert Bultmann

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