Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ernährung am Lebensende

25. November 2015

 

Rückblick auf  November 2003 - also vor 12 Jahren:

Als ich entdeckte, daß die künstliche Ernährung der wichtigste Auslöser für den Wunsch nach Therapiebegrenzung ist, hielten wir an der VHS Recklinghausen eine Podiumsdiskussion ab zum Thema

"Ernährung am Lebensende: was müssen wir tun, was dürfen wir lassen ?".

Nach einem Vorgespräch mit der Zeitung lautete die Überschrift "Wollen Sie Ihre Mutter verhungern lassen ?".

Folge davon war, daß der große Saal überquoll von interessierten Hörern; mit Lautsprechern mußten die Beiträge in den Flur übertragen werden für die, die keinen Platz fanden.

Viele berichteten in der Diskussion davon, daß Mutter, Vater oder Tante lange an der PEG gelegen hätten - bis zu 6 Jahren wurde uns genannt...

Hier können Sie den Zeitungsausschnitt anschauen - er ist vom November 2003 !

Mit der Überschrift war´s wie mit der PEG: sie ging unter die Haut ! Allzu viele Menschen sind von Ärzten und Pflegern mit dieser Moralkeule geschlagen und mundtot gemacht worden.

Dabei fehlt oft gerade ihnen das nötige Wissen darüber, wann die PEG "indiziert" ist und wann nicht. Wenn Sie diesem LInk folgen, sind Sie beim "Leitfaden Ernährung und Flüssigkeitsversorgung" des Bayerischen Landespflegeausschusses.

Inzwischen (war nicht immer so) sind die Ethik-Leitlinien der Ärzte ein guter Kompaß.

Sie haben nur einen Nachteil. Die Ärzte kennen sie nicht !  ;-)

        

 

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