Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Betreuungsanregung

18. Juli 2011

 

Ihre 79-jährige Mutter muß nach einem Schlaganfall ins Heim: Die Vorsorgevollmacht war stets aufgeschoben worden, jetzt hilft nur noch die gesetzliche Betreuung. Aber wie stellt man es an ? Der Anwalt sagt, es gibt keinen Formzwang. Doch ein Muster hätte man schon gerne. Bitteschön: Hier können Sie sich ein Formular nicht nur herunterladen, sondern sogar online ausfüllen und - drucken ! Und ab !

Aber wohin ? Na, zum Beispiel an das Amtsgericht Recklinghausen. Das dortige Betreuungsgericht hat sogar einen eigenen Vordruck entwickelt - hier können Sie ihn herunterladen !                       

Vorsorge ist vorher !

 

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Gisbert Bultmann

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