Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patient

11. Dezember 2019

Für Sie gelesen - vor neun  Jahren:

 

Zwar wussten mehr als 95 Prozent der Befragten von ihrem Recht,

den Arzt frei wählen zu dürfen.

 

Nur gut 76 Prozent wussten aber,

daß dies auch für die Wahl des Krankenhauses gilt.

 

Knapp 30 Prozent wussten nicht,

dass der Arzt die Angehörigen nicht ohne ihre Zustimmung informieren darf.

 

Mehr als die Hälfte der Befragten war sich nicht sicher, ob der behandelnde Arzt seinem Patienten tatsächlich die Wahrheit sagen muss.

 

Mehr als 40 Prozent waren zudem der irrigen Annahme,

dass sie von ihrem Arzt Sterbehilfe verlangen dürften...

 

...aus der Süddeutschen Zeitung vom 11.12.2010 -

 

Bericht über eine neue Studie

Da muß man sich nicht wundern, daß Menschen nicht über ihr Recht

Bescheid wissen, vom Arzt die Einstellung

einer (sterbensverlängernden) Behandlung zu fordern.

 

Viele versuchen es offenbar erst gar nicht.

Denn:

"30 % befürchten, als Besserwisser und Querulant betrachtet zu werden..."

 

Das macht deutlich, daß die Hoffnungen vieler,

die auf eine schriftliche Patientenverfügung setzen -

die sie im stillen Kämmerlein verfasst haben -

völlig überzogen sind.

 

Man muß nicht nur um seine Rechte wissen,

sondern auch den Schneid haben,

sie gegenüber Arzt und Krankenhaus zu vertreten -

und durchzusetzen.

 

Ist man selbst nicht dazu in der Lage, braucht man

 

(Vorsorge-) Bevollmächtigte !

 

Hier können Sie eine Broschüre des BMJ

 

lesen, bestellen oder downloaden !

 

                  

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