Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

3. Juni 1906

03. Juni 2013

 

Heute vor 107 Jahren, am 3. Juni 1906: Das Erbschaftsteuergesetz wird erlassen

 

"Unverdientes Vermögen sollte kräftig besteuert werden" war mal eine liberale Losung. "Oma ihr klein Häuschen soll erbschaftsteuerfrei bleiben", das vertritt sogar Peer Steinbrück (SPD). Aber warum eigentlich ? Die "Kluft zwischen Arm und Reich wächst"; die das beklagen, sind genauso gegen Steuern aufs Erbe wie alle anderen...

                  

Eine Art Erbschaftsteuer gab es schon bei den alten Ägyptern, im Römischen Reich, dem Mittelalter und der frühen Neuzeit. 1906 wurde sie in Deutschland als Reichssteuer vereinheitlicht. Ihre Erträge flossen in die Aufrüstung und sie dienten dazu, Etatlöcher zu stopfen. Doch tatsächlich bringt die deutsche Erbschaftsteuer seit ihrer Einführung wenig ein:

Sie machte nie mehr als zwei Prozent des Steueraufkommens aus.

   

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