Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Bereitschaft liegt brach

27. Juni 2012



Heute referiere und diskutiere ich um die Neuregelung der Organspende.

Jeder fragt sich: Ist es das; bringt das neue Spender ?

Ich werde sagen: Nein, es lenkt ab von zwei Dingen.

1. Bei der Patientenverfügung läßt der Medizinbetrieb die Menschen nicht sterben. Bei der Organspende plötzlich verlangt er den Kraftakt, das Leben eines Angehörigen aufzugeben. Das geht nicht zusammen.

2. Die Kliniken selbst verhindern, daß die bestehende Bereitschaft zur Organspende umgesetzt wird. Lesen Sie hier nach !

Aus einem Bericht:

"Die meisten Organentnahmen gab es an den sieben Unikliniken. Es folgen die 18 Kliniken mit Neurochirurgien. Dort landen viele Patienten mit lebensgefährlichen Schlaganfällen oder Schädel-Hirn-Traumata, die für Organspenden infrage kommen.

Kaum Organentnahmen gab es dagegen in den 312 Kliniken mit Intensivstation, aber ohne Neurochirurgie. Von ihnen meldeten 177 Häuser (56 Prozent) nicht einen potenziellen Spender. Zwar behandeln sie deutlich seltener Unfallopfer und Schlaganfallpatienten. Dass es aber auch manch kleine Klinik auf vier Organspenden gebracht hat, zeigt das große Potenzial."


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