Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

34 Jahre Volljurist

27. Februar 2015

 

 

Heute vor 34 Jahren legte ich in Hamburg das zweite Staatsexamen ab und machte mich 1984 in meiner Heimat - nach einer Lehrzeit in einer OLG-Kanzlei in Celle - als Rechtsanwalt selbständig. Notar wurde ich 1991, 1998 erster Fachanwalt für Familienrecht in Recklinghausen, 2006 dort erster Fachanwalt für Erbrecht. Seit über 20 Jahren Schwerpunkt bei Erbe und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.

          

Am Rande bemerkt:

Erst mit erfolgreichem Abschluß des sog. Assessor-Examens gilt der Jurist als "vollwertig": da die Ausbildung - wie von uns Anwälten heftig kritisiert  - justizlastig ist, erlangt der Jurist damit die sog. Befähigung zum Richteramt.

Hat er diese nicht, weil er nur das erste - das sog. Referendar-Examen - hat, ist er beruflich nur sehr eingeschränkt einsetzbar, beispielsweise als Wirtschafts- oder Verteidigungsminister oder Internetbeauftragter der EU... :-)

Deswegen war KT ja so scharf auf den Doktor-Titel !

Übrigens:

Nach mir hat - in RE - nur ein (!) weiterer Kollege den Titel Fachanwalt für Erbrecht erworben - somit ist die Grundvoraussetzung für den Erbstreit erfüllt: dafür braucht man bekanntlich zwei ! :-)

               

 

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.