Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Parfum

10. November 2014

 

Pecunia non olet - Geld stinkt nicht

sagte sich einst Kaiser Vespasian und erhob eine Latrinensteuer.

(Deswegen heißen die sechseckigen Klos in Paris bis heute "les Vespasiennes", auf berlinerisch "Cafe Sechseck".)

Nun gut. Steuern stinken vielleicht nicht (sie "stinken einem"); aber wie Parfum duften, das tun sie auch nicht gerade. Apropos:

Sie besitzen ein Ferienhaus an der Cotê d´Azur oder in der Provence (etwa bei Grasse, wo der Grenouille aus dem "Parfum" sein Unwesen trieb)?

Wie schön; man wird Sie beneiden. Aber: Keine Rose ohne Dornen !

Die Franzosen haben ein Erbschaft-und Schenkungsteuerrecht, das - gegenüber dem unsrigen -  wie eine gezielte Enteignung anmutet. So beträgt der Ehegattenfreibetrag spärliche 76 T€ , während er hierzulande bei 500 T€ liegt.

Das ist aber nur einer von vielen Nachteilen. Es droht Doppelbesteuerung  - und andere Unbill !

Lesen Sie hierzu den Beitrag des Kollegen Notar Dr. Thomas Wachter aus Osterhofen, einem ausgewiesenen Experten für internationales Erbschaftsteuerrecht.

Es lohnt auch ein Blick auf Infos auf dieser Website !


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