Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patientenverfügung versus Organspende ?

12. Juli 2013

 

Immer mal wieder heißt es, die Patientenverfügung verhindere die Organspende, weil sie ja in der Regel intensiv-medizinische, lebensverlängernde Maßnahmen verbiete.

Auch ein Leser der Recklinghäuser Zeitung wirft diese Frage auf und glaubt, einen Grund für die mangelnde Spendebereitschaft gefunden zu haben.

1. letztere beruht auf Zurückhaltung, die die Deutschen schon hatten, als noch niemand an eine Patientenverfügung dachte. Der Skandal war später.

2. eine Patientenverfügung richtet sich - kurz gesagt - nicht gegen l e b e n sverlängernde, sondern gegen s t e r b e n sverlängernde Maßnahmen wie  d a u e r h a f t e künstliche Beatmung und Ernährung.

3. Die Frage ist längst gestellt und beantwortet: viele Muster von Patientenverfügungen stellen klar, daß eine Organspende und alle dafür nötigen medizinischen Massnahmen ermöglicht werden sollen.

                                      

So greift etwa das Muster der Ärztekammer Westfalen-Lippe das Thema auf Seite 24 ihrer Broschüre zur Patientenverfügung auf.

Die Gründe, die der Medizinbetrieb selbst gegen eine Spendebereitschaft schafft, sind gravierender.

Lesen Sie hierzu den tiefgründigen Artikel des Bochumer Medizinethikers Prof. Vollmann in der FAZ "Tote Helden".

                      

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