Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Friso verstorben

22. August 2013



Friso, der Sohn der holländischen Königin Beatrix, lag im Koma - fast zwei Jahre. Nun ist er verstorben. Jeder kennt diese Nachricht.

Jedem von uns kann es so ergehen: Neulich kommt eine Mandantin allein - die Eheleute wollten gemeinsam ihr Erbe besprechen - ich frage nach dem Grund und bekomme zur Antwort: "Mein Mann erlitt auf dem Fitnesstrainer einen Herzinfarkt, wurde wiederbelebt und liegt jetzt im Wachkoma."

Nach den Grundsätzen der ärztlichen Sterbebegleitung darf kein Arzt von sich aus die künstliche Ernährung abbrechen, wenn keine ausdrückliche Patientenverfügung vorliegt.

                     

Wörtlich lautet der Passus:

"III. Behandlung bei schwerster zerebraler Schädigung

Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und kognitiven Funktionsstörungen haben, wie alle Patienten, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung. Art und Ausmaß ihrer Behandlung sind gemäß der medizinischen Indikation vom Arzt zu verantworten; eine anhaltende Bewusstseinsbeeinträchtigung allein rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen."

Was muß denn hinzukommen, damit der Verzicht gerechtfertigt ist ?

Eine  P a t  i e n t e n v e r f ü g u n g  !


P.S. Nun müßten  Erläuterungen folgen, nämlich der tausendundeins Fragen, die man zum Wachkoma haben kann. Das Beste, was Sie hierzu lesen können, ist meiner Ansicht nach das Buch des Arztes Michael de Ridder, Wie wollen wir sterben, dort die Seiten 158 bis 186 !

                     

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