Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Polizei erbt...

28. Mai 2021

... vor 6 Jahren war hier zu lesen !

Eine Duisburgerin hat die Ordnungshüter

in ihrem Testament bedacht.

Die Summe soll zweckgebunden zur Bekämpfung

der Kriminalität verwendet werden.

 

Wer der Polizei Geld zukommen lässt,

bringt sich in der Regel in den Verdacht der Bestechung.

Eine Zuwendung in Höhe von 500 000 Euro

darf das Polizeipräsidium Duisburg aber offenbar annehmen...

 

Gründe für Geldregen sind nicht klar

 

Von Nachfragen bei Angehörigen der Erblasserin

habe die Polizei abgesehen, so der Sprecher.

Auch sei ihr nicht bekannt, ob sie die einzige Begünstigte ist

oder es weitere Erben gibt.

 

Offenbar hält sich die Begeisterung über den letzten Willen

der alten Dame zumindest bei einem Hinterbliebenen

in überschaubaren Grenzen.

 

„Wir können noch nicht sicher sein,

dass wir tatsächlich die gesamte Summe bekommen“,

beantwortet Ramon van der Maat die

Frage nach einer möglichen juristischen Auseinandersetzung

über die Erbschaft.

 

„Im vergangenen Herbst ist dieser Geldsegen auf uns eingeprasselt“,

so Ramon van der Maat.

Die Behörde sei überrascht worden

von der Nachricht,

die der Testamentsvollstrecker überbracht habe.

Zuvor habe es keinen Kontakt zur Erblasserin, gegeben.

 

„Die Gründe für ihre Entscheidung sind uns nicht bekannt.“

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Gisbert Bultmann

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