Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Wiedersehen im Puff

10. August 2019

Die Jura-Studentin H. hatte in einer Klausur über Schuldrecht alle in Betracht kommenden Ansprüche fiktiver Streitparteien zu erörtern.

Das tat sie nicht.

In ihren handschriftlichen Aufzeichnungen überzog sie den Prof stattdessen mit Schmähungen.

Der reichte Strafanzeige ein.

„Frau H. hat mich bei der Bearbeitung einer (auch) von mir gestellten Klausur beleidigt“.

Was war geschehen ?

Der Prof gab die von ihm inkriminierten Äußerungen bekannt:

„Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch gefickt haben“, schrieb H. an den Prof und dessen Kollegen.

Die beiden Professoren trieben sie „in die Prostitution, weil ich sonst nichts anderes kann

und ein Studium ich mir nicht mehr leisten kann,

da im 4. Semester mein Anspruch auf Bafög wegfällt“.

Als Grund für ihren Ausraster gab sie an:

Arglistige „Täuschung“ und den für sie offenbaren Willen, sie ruinieren zu wollen.

Das Schuldrechtsthema der Prüfung sei in der Vorlesung nur am Rande behandelt und als Klausurthema sogar ausgeschlossen worden.

Ihre Ausführungen enden mit der Äußerung:

„Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum.“

Über den Ausgang der Strafanzeige ist (mir) nicht bekannt;

vermutlich ist sie „verpufft“.

;-)

 

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