Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Lesben

23. Februar 2019

... trennen sich auch mal !

... und benötigen - wenn sie verpartnert sind - dann einen Notar.

Ihre Anwälte hatten die Scheidung ausgehandelt. Der Notar sollte das nun beurkunden.

Kern: die Übertragung der - erst vor kurzem gemeinsam erworbenen - Eigentumswohnung auf eine

der beiden.

Alles schiedlich-friedlich und entspannt.

Selbst der Notar sinniert: warum ging das auseinander ?

Als beide raus sind, stehen im Raum zwei Parfümdüfte.

Aber sowas von grundverschieden; beißen sich geradezu:

Konnte ja nicht klappen !

:-)

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