Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Digitaler Nachlass

20. März 2019

Letzter Wille zu gespeicherten Daten

Die Themen der digitalen Welt beschäftigen Verbraucher zunehmend in allen Lebensbereichen:

durch die Nutzung der zahlreichen sozialen Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail und Messaging-Diensten, den Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten.

Hinzu kommen neue Entwicklungen etwa bei Fitness-Armbändern, sogenannten "wearables", oder die Möglichkeiten, mit seinem Zuhause von unterwegs in Kontakt zu treten - Stichwort "Smart Home".

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen.

Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte.

Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll.

Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt.

Die Verbraucherzentrale stellt nützliche Infos, Muster-Vollmachten und Check-Listen zur Verfügung.

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