Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Opas Testament

22. März 2019

Seine Enkel sollen erben – aber nur, wenn sie ihren Großvater zu Lebzeiten regelmäßig besuchen.

Eine solche Bedingung ist sittenwidrig, entschied das OLG Frankfurt.

Die Enkel erben trotzdem, auch wenn Besuche ausgeblieben sind.

Ob das hält ? Nicht anfechtbar, sagt das Gericht !

 

Hier die Presseinformation des OLG; der V o l l t e x t  ist hier !

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