Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Stiefkindadoption

01. April 2020

... auch Unverheiratete können künftig adoptieren

Voraussetzung ist,

dass man seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt

oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat.

Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet,

ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich.

Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden,

wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.

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Gisbert Bultmann

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45657 Recklinghausen

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