Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Witwe II

13. September 2021

Roald Dahl

hatte es richtig (vorher-) gesehen:

 

Seine (zweite) Ehefrau überlebte ihn.

Im Schnitt ist der Mann 5 Jahre älter als die Frau !

 

Hinzu kommt:

Im Schnitt lebt die  Frau 4 Jahre länger

als der Mann.

 

Es kann so kommen,

daß beide Effekte sich addieren,

zwingend ist es (natürlich) nicht !

 

Jedoch:

Beim Schreiben eines (gemeinschaftlichen)

Testaments ist von (statistischen)

Wahrscheinlichkeiten auszugehen.

 

Also,

plant man / frau, daß die Kinder

(falls vorhanden) von der Witwe beerbt werden.

 

Was,

wenn die Frau (z.B. ererbtes ) Vermögen hat ?

 

Dann

will sie in aller Regel, falls sie (der Regel zuwider)

als erste stirbt, daß der Mann "übergangen" wird und

ihre Kinder direkt erben.

 

Dem Mann

bleibt dann - per Vermächtnis -

der Nießbrauch,

also die Nutzung, die Einkünfte -  und die Arbeit !

 

Kann man machen.

Die Formulierung würde lauten:

Sollte die Frau die Erstversterbende sein, erhalten

 

die Kinder das Eigentum am Grundstück XY,

dem Witwer bleibt der lebenslange (?) Nießbrauch.

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Gisbert Bultmann

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