Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Testament mit 36 ?

18. Februar 2008

 

Testament? Mach´ ich, wenn ichSiebzig bin! Das mag jemand sagen, der (nur) an sein Vermögen denkt. Denn:

 

Sie können so arm sein wie eine Kirchenmaus. Sie sind weiblich, Sechsunddreissig und haben eine nichteheliche Tochter von 9 Jahren? (Dann sind Sie "reich".)

Ihr Ex sieht sie nur sporadisch, Unterhalt...? Naja, Schwamm drüber.

 

Dann sollten Sie in einem Testament regeln, daß Ihr Ex, der Vater des Kindes, nicht das elterliche Sorgerecht erhält, falls die Tochter bei Ihrem Tod noch minderjährig sein sollte. Und einen Vormund Ihrer Wahl benennen. So steht es in § 1777 BGB !

 

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