Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Assauer

15. September 2007

 

Assauer plante aktive Sterbehilfe

Der Ex-Fußballmanager Rudi Assauer wollte seiner schwer-kranken Mutter Sterbehilfe leisten. „Es war nichts mehr zu heilen, nichts mehr zu retten. Sie hat apathisch im Pflegeheim gelegen, es war eine Katastrophe. Ich konnte das schlecht mitansehen", so der 63-jährige in der ARD-Talkshow "Beckmann". "Ich hätte es getan, ich hätte sie davon erlöst."

An jenem Tag, an dem er ein tödliches Medikament besorgen wollte, sei seine Mutter aus dem Bett gestürzt und kurz darauf verstorben. Assauer befürwortete aktive Sterbehilfe, die in Deutschland verboten ist: „Ja, Ja. Weil in dieser Verfassung ist es kein Leben mehr, dass ist ein „Dahinvegetieren“. Da sollte man auch die Möglichkeit haben zu sagen: Es reicht.“

 

 So eine Meldung der WAZ.

 

Gewiß, hat "man" die Möglichkeit, zu sagen, es reicht - für sein eigenes Leben. Aber für das der Mutter? Habe die Sendung (aus Prinzip) nicht gesehen. Aber man wüßte schon gerne, lieber Herr Assauer, ob es auch der Mutter "reichte", ob es auch ihr Wunsch war, zu sterben.

 

Oder ob - spitz gesagt - das Leiden durch Beendigung des Lebens beseitigt worden wäre.

 

Das Beispiel macht deutlich wie fließend die Grenzen im Erleben der Menschen bisweilen sind!

 

Aber, "das Recht" sieht es so: Es hätte nicht einmal eine Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) vorgelegen. Assauer hätte den Tatbestand des Totschlags (§ 212 StGB) verwirklicht; allenfalls hätte eine milde Bestrafung ("minder schwerer Fall", § 213 StGB) oder Freispruch wegen rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) erfolgen können. Aber nur dann, wenn feststünde, daß Frau Assauer mit pflegerischen Mitteln nicht zu helfen war.

 

Und da liegt das Problem: Menschen rufen nach aktiver Sterbehilfe, obwohl die Möglichkeiten der palliativen Pflege nicht ausgeschöpft sind, weil sie entweder nicht bekannt oder nicht vorhanden sind.

 

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