Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Goethe

19. November 2007

 

 

Nur jeder Dritte macht sein Testament. Goethe war - auch hier -  anders:

 

Sorgfältig hielt er sogar Vorüberlegungen für seinen letzten Willen schriftlich fest, klar erkennend, daß die gesetzliche Erbfolge "großes Unheil" anrichten würde.

 

Heute vor 177Jahren schrieb er das auf:

"Meine Nachlassenschaft ist so kompliziert, so mannigfaltig, so bedeutsam, nicht bloß für meine Nachkommen, sondern auch für das ganze geistige Weimar, ja für ganz Deutschland, dass ich nicht Vorsicht und Umsicht genug anwenden kann, um jenen Vormündern die Verantwortlichkeit zu erleichtern und zu verhüten, dass durch die rückstandslose Anwendung der gewöhnlichen Regeln und gesetzlichen Bestimmungen großes Unheil angerichtet werde. Meine Manuskripte, meine Briefschaften, meine Sammlungen jeder Art sind der genauesten Fürsorge wert."

 

Ist nicht auch Ihr Besitztum der "genauesten Fürsorge wert"? Dann folgen Sie doch seinem Beispiel!

 

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