Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

iPhone

10. Dezember 2007

 

iPhone des Erbrechts -

 

was es kann, kann es besser - lautet das Fazit des Tech-Talks von Michael Spehr in der FASZ.

 

Was er kann, kann er besser - wäre ein schönes Prädikat für meine Arbeit in Erbrecht und Vorsorge !

 

Wir arbeiten dran...!   

"Die größte Herausforderung dürfte darin bestehen, Überflüssiges wegzulassen. Bislang galt nämlich die Maxime, dass ein Handy um so besser ist, je mehr es kann. Das iPhone kann nicht viel. Was es kann, kann es aber besser als alle anderen. Es ist exzellent verarbeitet und hat ein faszinierendes Design". (FASZ vom 9.12.2007)

 

Die Kunst liegt in der Beschränkung - oder, wie die Franzosen sagen: Der Stil lebt vom Opfer ! "Überflüssiges weglassen" fällt leicht. Das Opfer liegt darin, Dinge wegzulassen, die man "eigentlich auch ganz gut" kann, damit der  K e r n  noch besser wird.

 

Seit Ende der 80-er Jahre konzentriere ich mich auf Seniorinnen und Senioren beim Erben und Vererben, der Vorsorgevollmacht und der Selbstbestimmung am Lebensende.

 

iPhone des Erbrechts ? - Ansporn und Anspruch !

 

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