Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Familienwohnheim

27. Dezember 2007

 

 

Überall können Sie jetzt lesen wie die neue Erbschaftsteuer die einen begünstigt - und die anderen beutelt.

 

Doch selbst der klügste Autor hat nicht alles im Blick: So gibt z.B.ein Artikel von Biallo & Team wertvolle Hinweise, keine Frage. Und doch wird Panik gemacht (schließlich will man seine Artikel verkaufen, daher gilt "only bad news are good news").

 

Das wird hieran deutlich:

 

Der Autor fordert zur sofortigen Schenkung auf zwecks Ausnutzung der geltenden Grund-stücksbewertung, "eine Villa im Wert von einer Million Euro zu überschreiben. Nach neuem Recht  muß der Ehepartner trotz höherem Freibetrag 41 % mehr Steuern an den Fiskus abtreten (alt: 43950, neu: 75 000 Euro)."

 

Der Autor warnt vor etwas, was es weder vor noch nach der Reform gibt:

 

Er hat nämlich die Regelung in § 13 Absatz 1 Ziffer 4 a ErbStG übersehen, wonach die Übertragung von selbstgenutzem Wohneigentum unter Ehegatten von der Schenkungsteuer befreit ist. Das gilt unabhängig vom Wert des Objektes, also im Grundsatz ausnahmslos.

 

Ist doch mal was erfreuliches, good "old" news - und eine letzte Geschenkidee zum "Fest der Liebe"!   

 

Hinweis: Nach meinem Anschreiben hat der Autor die Sache klargestellt ("nicht selbst genutzte Villa")...

 

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.