Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Feel the difference - beim Anwalt !

27. September 2013



Feel the difference ! Make the most of now ! We love to entertain you !

 

Deutsche Unternehmen schmücken sich gerne mit Anglizismen. Studien haben allerdings ergeben, daß der Kunde zumeist railway station versteht, zu deutsch: Bahnhof !

 

 

 

Dem Mandanten dürfte es nicht anders ergehen: Ob der Anwalt und Notar etwas von seinem Fall versteht, weiß er oft so recht nicht. Ihm käme die Aufforderung "feel the difference" - fühl´ den Unterschied - genauso nebulös vor wie dem Autokäufer, der angesichts der sich immer mehr ähnelnden Autotypen den Überblick längst verloren hat.

Da bedarf es schon helfender Hinweise:

 

Zu mir kommt ein Mann (Jg.1959), dessen Mutter im Heim verstorben ist. Er war zuletzt ihr gerichtlich bestellter Betreuer, es war eine Demenz festgestellt worden. Dann der Schock: das eigenhändige Testament, kurz vor der Übersiedlung  vom Haus ins Heim  verfaßt, macht nicht ihre vier Kinder oder Enkel zu Erben, sondern eine in Recklinghausen lebende Nichte (Tochter eines verstorbenen Bruders), die sich um die alte Dame "gekümmert" habe.

 

Mein Mandant - und sein Bruder - sind wie vor den Kopf gestoßen. Sie bestreiten, daß die Mutter das Testament eigenhändig geschrieben hat und wenn, dann sei sie nicht testier-fähig gewesen. Schließlich geht es um ein Hausgrundstück, dessen Wert man nur grob schätzen kann. Der Anwalt bespricht, recherchiert und überlegt: Es wird deutlich, daß die alte Dame hier "ihre eigene Logik" aufgeschrieben hat. Die Söhne versorgt, die junge Nichte, die sich um sie "gekümmert" hat, aber nicht.

 

Der Anwalt erklärt den Mandanten, zu denen sich noch die beiden Töchter eines der beiden vorverstorbenen Geschwister gesellen, daß man nun ein Schrift-Sachverständigen-Gutachten über die Eigenhändigkeit und über die Testierfähigkeit benötige ebenso wie zum Verkehrswert des Nachlaßgrundstückes, drei Gutachten also. Ein entsprechender Prozeß könne sich über zwei Instanzen locker zwei, drei Jahre oder länger hinziehen, Zeit, Geld und Nerven beanspruchen - mit fraglichem Ausgang.

 

Er erklärt, es könne nur um die Differenz zwischen dem Wert von einem Viertel und einem Achtel, dem Pflichtteil, gehen. Ob es für die Mandanten eine Lösung darstellen könne, mit der Nichte um einen Betrag  - als Anteil aus dem Hausverkaufserlös - zu verhandeln, der in der Mitte zwischen den Beträgen liege. Der eine Mandant ist immer noch so empört, daß er sich dazu nicht in der Lage sieht, der andere kann sich das vorstellen.

 

Der Anwalt bekommt freie Hand, den Vorschlag zu unterbreiten - verbunden mit der Lösung, daß das Hausgrundstück von einem Makler vermarktet wird, dem der Anwalt vertraut; der Erlös soll der anzunehmende Verkehrswert sein. Die Nichte willigt sofort ein; sie erkennt: nur auf diesem Weg kommt sie an den Erbschein, nur so kann das Haus, das zwischendurch unterhalten werden muß, verkauft werden. Momentan ist man dabei, alles auf den Weg zu bringen.

 

Es ist klar, die meisten Anwälte fürchten hier, den Mandanten zu einem so frühen Stadium des Streits zu einem Vergleich zu raten. Das wird eher als letzter Ausweg - vielleicht nach Jahren des Prozessierens - angesehen; wenn die Gebühren angefallen sind...

 

Mediation ? Keine der beiden Seiten würden auch nur einen Gedanken daran ver(sch)wenden. Der Ausweg des Verhandelns und Vergleichens wird nur einem erfahrenen (und "kampfbereiten") Anwalt zugetraut.

 

Feel the difference - fühl den Unterschied. Wie sollen die Mandanten das ? Sie malen es sich aus; ihre Phantasie reicht dazu aus...

 

And then you ´ll feel the difference, because we love to entertain you, while we make the most of your future ! :-)

 

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