Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schwulen- und Lesben-Adoption

18. Februar 2010

 

Ein Gutachten belegt die verfassungsrechtiche

 

Zulässigkeit der Schwulen- und Lesben- Adoption.

 

Es entstammt dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages; hinkt aber etwas hinterher, denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in 2009 so geurteilt.

Erstaunlich !

 

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