Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Zuwendungsverzicht

28. September 2023

Z u w e n d u n g s v e r z i c h t s v e r t r a g 

was verbirgt sich dahinter ?

 

Es ist ein Instrument zur schiedlich-friedlichen

Regelung des Erbes:

 

Haben Ehepartner ein sog.  B e r l i n e r   T e s t a m e n t ,

sich also wechselseitig zu alleinigen Erben

und die Kinder zu Erben des Letztversterbenden eingesetzt,

 

dann erlangt das

Bindungswirkung  gemäß § 2270 BGB.

 

Will der Überlebende davon abweichen,

so darf er dies nur, wenn der Begünstigte verzichtet;

der Vertrag muss notariell beurkundet werden,

§ 2352 BGB.

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Gisbert Bultmann

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