Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Zweifel

21. Juni 2021

Meine Herrn, schreiben Sie nie:

zweifellos.

Zweifellos sagt der Jurist immer dann,

wenn er nicht mehr weiter weiß.

 

Franz von Liszt, Strafrechtslehrer,

heute vor 102 Jahren verstorben

               

Wenn ich in Schreiben von Kollegen lese,

etwas sei "zweifellos" so und so,

dann weiß ich sofort:

 

gerade hier sind Zweifel angebracht.

 

Denn es gibt nichts, was über Zweifel erhaben ist und

wo ein kluger Kopf nicht Zweifel säen könnte oder gar müßte.

Und überhaupt:

Ein guter Anwalt darf nie um ein Wort

oder ein gutes Argument verlegen sein !



Und zum guten Schluß:

Es gab mal einen Aufsatz über "juristische Evidenzen"

von einem schlauen Professor, und zwar

im Archiv für civilistische Praxis (AcP) in den 70er Jahren,

herrlich und sehr tiefgründig !


                     

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