Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Innenhof der Hölle

16. September 2021

Gestern war vom "Vorhof der Hölle" die Rede.

gemeint ist die Erbengemeinschaft -

dargelegt am Beispiel einer Immobilie in Kölle.

 

Was ist denn nun der "Innenhof der Hölle"

- sprich: wo gehts "am heißesten" her ?

Nach 3o Jahren Erfahrung im Erbrecht sage ich:

 

Den heftigsten Streit liefern sich

die Kinder der ersten Ehefrau und

die zweite Ehefrau des Mannes !

 

Dieser Konflikt ist von keinem (Erb-)

Recht zu bändigen: hier gehen zwei Seiten aufeinander los,

die sich - auch ohne Erbstreit - vertragen wie Feuer und Wasser.

 

Schon beim antiken Tragödienschreiber Euripides heißt es:

Die zweite Frau haßt die Kinder der ersten

wie eine Natter voller Gift !

 

Friedrich Schiller würde kommentieren:

"Da werden Weiber zu Hyänen".

Und das geht in beide Richtungen.

 

Hat also einen besonderen Touch,

wenn die Töchter mit der zweiten Frau des Vaters

streiten; Söhne können´s aber auch !

 

Zum einen herrscht da  R i v a l i t ä t ,

zum anderen steckt im Nachlass des Vaters

oft das Erbe der Mutter !

 

Und das (Erb-) Recht ?

Kann das die Parteien nicht befrieden ?

Nun, die nutzen das (Erb-) Recht als  W a f f e  !

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.