ErbVO
17. August 2023
... was´n das ?
Nun, das ist ein Ding mit viel
Einfluss auf das Leben so mancher:
Die Europäische Erbrechtsverordnung,
trat heute vor acht Jahren in Kraft.
Beispiel: ein Bayer erwirbt in
Lissabon, Portugal
ein Haus in guter Lage. Er heiratet eine
Brasilanerin und lebt dort mit ihr.
Die Immobilie ist jetzt Millionen wert.
Stirbt er ohne Testament, richten sich
die Folgen nach portugiesischem Erbrecht.
Macht er ein Testament, auch.
Er muss in einem Testament festlegen,
daß deutsches Erbrecht gilt...
Hat sich noch nicht so
richtig herumgesprochen.