Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

ErbVO

17. August 2023

... was´n das ?

Nun, das ist ein Ding mit viel

Einfluss auf das Leben so mancher:

 

Die Europäische Erbrechtsverordnung,

trat heute vor acht Jahren in Kraft.

 

Beispiel: ein Bayer erwirbt in

Lissabon, Portugal

 

ein Haus in guter Lage. Er heiratet eine

Brasilanerin und lebt dort mit ihr.

 

Die Immobilie ist jetzt Millionen wert.

Stirbt er ohne Testament, richten sich

 

die Folgen nach portugiesischem Erbrecht.

Macht er ein Testament, auch.

 

Er muss in einem Testament festlegen,

daß deutsches Erbrecht gilt...

 

Hat sich noch nicht so

richtig herumgesprochen.

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