Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Unter Kuratel

26. Februar 2007

 

Für Sie gelesen:

 

Die gerichtliche Betreuung wird nicht selten als erlaubte Entmündigung erlebt. Das Magazin "brand eins" spricht von "Fürsorglicher Entmündigung".

 

Auf  WDR 4 ging es am 24. Februar um dasselbe Thema. Dort nannte man es: "Unter Kuratel".

Betreuungsvollmacht schützt vor Entmündigung

Früher sprach man von "Entmündigung", heute heißt es "Betreuung". Wer nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, soll rechtlich durch einen Betreuer vertreten werden. Das kann entweder ein Profi sein, der vom Vormundschaftsgericht eingesetzt wird, oder, im besten Fall, ein Angehöriger oder Freund, den man durch eine Vollmacht dazu ermächtigt hat. Denn man kann beizeiten selbst festlegen, wer dieses (Ehren-)Amt übernehmen soll.

Doch wer kontrolliert, ob das, was der Betreuer entscheidet, auch dem eigenen Wunsch entspricht? Wer betreut wird, ist nämlich keineswegs entmündigt. Der Betreuer darf längst nicht alles. Wo es Rat und Hilfe gibt, wenn es zu Problemen zwischen Betreuern und Betreuten kommt, das lässt sich auch am Expertentelefon erfragen. Im Anschluss an die Sendung beantworten Sachverständige alle Fragen rund um die Betreuung.

Zum Nachlesen :


"Ich sorge vor!" Kostenlose Broschüre mit anschaulichen Beispielen und praktischen Tipps für Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Stand: Dezember 2006. Die Broschüre ist zu beziehen bei nach Zusendung eines mit 85 Cent frankierten DIN-A5-Rückumschlages (bitte als "Büchersendung" kennzeichnen) bei der

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
- SI 123 - Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg


"Ratgeber für Bevollmächtigte. Zum Umgang mit Vorsorgevollmachten"
Was ist zu tun, wenn eine Vollmacht erteilt ist und der Bevollmächtigte handeln möchte? Welche Fragen sind zu klären, woran kann er sich orientieren? Dieser kostenlose Ratgeber soll Menschen unterstützen, die als Bevollmächtigte tätig werden. Stand: November 2004 (2. Auflage). Die Broschüre ist nach Zusendung eines mit 85 Cent frankierten DIN-A5-Rückumschlages zu beziehen (bitte als "Büchersendung" kennzeichnen) bei der

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
- SI 123 - Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg


"Betreuungsrecht - mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht"
Grundzüge des Betreuungsrechts / Stand Juli 2005. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Betreuung angeordnet und wie wirkt sie sich aus? Welche Aufgaben hat ein Betreuer? Wie kann man vorsorgen? Zum Thema Vorsorgevollmacht gibt es Informationen und Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht.


Den Text der Broschüre steht als Download auch online unter www.bmj.de zur Verfügung (siehe Publikationen / Stichwort Betreuung). Ebenso werden online Muster für die Vorsorgevollmacht, für eine Konto-/Depotvollmacht und für die Betreuungsverfügung zum Ausdrucken angeboten. Außerdem: das "Datenformular für Privatpersonen "P"" und das "Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen "PZ" für die Eintragung der Vorsorgevollmacht in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer.

Die Broschüren des Bundesjustizministeriums können auch telefonisch beim Publikationsversand der Bundesregierung über die Nummer 01805-77 80 90 (12 Cent/Min.), bestellt werden per Fax 030-18 10 580 8000 oder per E-Mail publikationen@bmj.bund.de


Eintrag in das zentrale Vorsorgeregister


Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann jeder selbst - ohne einen Notar - bei der Bundesnotarkammer in Berlin vornehmen. Die Registrierung wird gegen eine Gebühr von 18,- € auch online möglich. Informationen und Vordrucke unter: www.vorsorgeregister.de . Beratung vor Ausstellen der Vollmacht ist empfehlenswert: Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Betreuung und Vorsorge sind: Wohlfahrtsverbände (Caritas/Diakonie, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband) und die örtlichen Sozialbehörden.
Hilfsangebote

Handeln statt Misshandeln
Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter
Goetheallee 51, 53225 Bonn
Notruftelefon: 0228 / 69 68 68, Info-Telefon:0228/636322


Faltblatt

"Altersdiskriminierung - und was tun?"  zu beziehen über
Kuratorium Deutsche Altershilfe
An der Pauluskirche 3
50677Köln
Tel.: 0221 - 931847-0
http://www.kda.de 

 

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