Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patientenverfügung im Bundestag

29. März 2007

 

Heute debattiert der Bundestag das Thema Patienten-verfügung drei Stunden lang.

 

Die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Rene Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht vorgelegt.

 

Ihm zufolge sollen solche Verfügungen eingeschränkt verbindlich sein. Hürden für einen Behandlungsabbruch sollen dort errichtet werden, wo eine Krankheit noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat, also beispielsweise in Fällen schwerster Demenz oder bei Wachkomapatienten.

Ein weiterer Antrag liegt bereits aus den Reihen der SPD vor, der dem vorab geäußerten Willen des Patienten eine hohe Verbindlichkeit zuschreibt.

 

Er richtet sich im Kern nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vom Herbst 2004.

Schätzungen zufolge haben neun Millionen Deutsche eine Patientenverfügung.

 

Umstritten ist vor allem Reichweite und Verbindlichkeit der Willenserklärungen sowie die konkrete Form der Abfassung. Offen ist beispielsweise, ob die Behandlung bei schwer Demenzkranken oder Wachkomapatienten abgebrochen werden darf, während sie sich noch nicht im Sterbeprozess befinden.

 

In diesen Fällen geht der Zypries-Entwurf von einem weitgehenden Selbstbestim-mungsrecht des Patienten aus.

 

Mehr dazu in der Ärztezeitung

 

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