Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schoßhund erbt Millionen

31. August 2007

 

"Trouble" im Paradies

 

Die amerikanische Hotel- und Immobilienbesitzerin Leona Helmsley hat ihrem Schoßhündchen „Trouble“ zwölf Millionen Dollar (8,8 Millionen Euro) hinterlassen.

 

Damit ist der weiße Malteserhund der Haupterbe der für ihren Geiz berüchtigten Milliardärin. Zwei von vier Enkeln gingen leer aus. Mehr dazu!

Zur Nachahmung nicht unbedingt empfohlen:


Nach deutschem Erbrecht kann ein Hund nicht erben! Das steht in  § 1923 BGB und § 1 BGB. Sie müßten stattdessen eine natürliche Person mit Erbe oder Vermächtnis ausstatten und zwar mit der Auflage (§ 1940 BGB), dem Tier ein hundelebenslanges Wohnungsrecht im (Ihnen gehörenden?) Hotel Kempinski zu bestellen verbunden mit dem Recht, - nach seiner Wahl - von Madonna oder Heidi Klum Gassi geführt zu werden und von Udo Walz die Öhrchen onduliert zu bekommen, ihm ein Mausoleum-Grabmal oder eine Stiftung für verwaiste Malteser-Hündchen zu errichten - oder was Ihnen sonst in den Sinn kommen mag. 

 

Und: lassen Sie Ihren Enkeln etwas zukommen! -:)) 

 

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