Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Lebenspartnerschaft

04. Oktober 2007

 

Lebenspartnerschaft und Erbschaftsteuer

 

Die große Koalition streitet darüber, wie gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer zu behandeln sind.

 

FOCUS zufolge will die SPD beim Standesamt eingetragene Schwulen- und Lesbenpaare künftig erstmals wie Ehepartner und Kinder in die günstigste Steuerklasse einstufen.

Dies lehne die CDU allerdings ab, die CSU habe intern sogar massiven Widerstand angekündigt., hieß es.

 

Noch im Juni dieses Jahres hatte der Bundesfinanzhof die ungleiche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern für nicht verfassungswidrig erklärt.

 

Der Gesetzgeber dürfe hier Unterschiede machen. Schaffe der kein Gesetz, liege das in seinem Ermessen. Um dieses Gesetz geht es jetzt.

 

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