Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Nachlese: Ikonen-Schenkung

01. September 2008

 

Kürzlich fand die Pressekonferenz im Ikonen-Museum Recklinghausen mit Kustodin Dr. Eva Haustein-Bartsch statt.

 

Ich vertrat das Sammler-Ehepaar, das dem Museum eine wertvolle Sammlung von vierzehn Metall-Ikonen als Schenkung übergeben hatte. Die Stifter wollen zu Lebzeiten ungenannt bleiben.

 

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Recklinghäuser Zeitung vom 23. August 2008 und in der  WAZ - Unser Vest -  vom 25.08.2008 "Der ideale Reisebegleiter".

Die Kustodin betonte, sie habe zwar einen Ankauf-Etat von 25 000 € - durchaus keine Selbstverständlichkeit - , damit sei aber immer weniger anzufangen, da reiche Russen für Ikonen bis zum Hundertfachen des Marktpreises zahlten...

 

Die Schenkung fand schon im Januar statt. Erst jetzt waren die Ikonen in eigens von einer Kieler Firma gebauten Vitrinen zu besichtigen.

 

Bei Schenkungen oder Erbschaften von Kunstgegenständen vereinen sich oft private Interessen der gezielten Weitergabe von gehegten Sammlungen an die nachfolgenden Generationen und das Gemeinwohl. Erb- und schenkungsrechtliche wie auch steuerliche Aspekte sind zu bedenken - und zu regeln.

 

 

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