Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

EU-Grünbuch Erbrecht

31. März 2006

 

 

Berichtsentwurf des italienischen Abgeordneten Gargani zum EU-Grünbuch Erb- und Testamentsrecht


Stellungnahme des Deiutschen Anwaltvereins (DAV) Nr. 10/2006 vom März 2006

Der DAV hatte im August 2005 zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Erb- und Testamentsrecht (KOM (2005) 65) endgültig Stellung genommen.

 

Der DAV hat jetzt den Bericht des italienischen Abgeordneten Gargani zum Anlass genommen, sich für die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes als maßgebliches Anknüpfungskriterium für die Bestimmung der anzuwendenden nationalen Rechtsordnung auszusprechen.

In der Stellungnahme werden zunächst die in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe definiert und danach die Gründe zur Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit dargelegt. Dies war notwendig, nachdem Gargani vorgeschlagen hatte, das Recht des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen anzuwenden und Vertreter angelsächsischer Länder auf das Domizil zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen abstellen wollen.



 

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