Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Pflege & Erbe

02. Juli 2009

 

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will mit einer Reform des Erbrechts Pflegeleistungen stärker als bisher honorieren.

Wer einen Verwandten gepflegt hat, wird als Erbe bessergestellt, erklärte Zypries im Gespräch mit der WAZ. Die Reform soll am heutigen Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.

Bisher wurde die Pflegeleistung nur dann berücksichtigt, wenn jemand dafür seinen Beruf aufgegeben hatte. „Alle, die von vornherein nicht berufstätig waren und ihre Verwandten gepflegt haben oder die neben ihrer Berufstätigkeit Pflege leisten, gehen bisher leer aus”, sagte Zypries. Das gelte genauso für Rentner, die ihre Eltern zu Hause pflegen. Das wird mit dem Gesetz geändert.

Beispiel:

Der Nachlass beträgt 100 000 Euro. Die verwitwete kinderlose Verstorbene wurde von ihrer Schwester gepflegt, und die Leistung wird mit 20 000 Euro bewertet. Der Bruder kümmerte sich nicht. Bisher wären die 100.000 Euro aufgeteilt worden. Nach dem künftigen Gesetz werden die 20.000 Euro dann abgezogen. Die restlichen 80.000 Euro werden geteilt. Ergebnis: Die Schwester bekommt 60.000, der Bruder nur 40 000 Euro.

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