Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Teurer Rat

03. Mai 2010

 

Rat des Arztes zur Patientenverfügung kostet über 200 Euro

Eine Patientenverfügung unter Mithilfe eines Arztes zu erstellen kann laut dem Ärzteverband Virchow-Bund bis zu 235,95 Euro kosten, die der Hausarzt direkt in Rechnung stellen könne. Die Krankenkassen vergüteten diese Beratungstätigkeit derzeit nicht. Der Virchow-Bund sprach von einer angemessenen Vergütung für eine sinnvolle Leistung, die "gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht" sei

Der Virchow-Bund betonte, Patientenverfügungen müssten so abgefasst sein, dass es im Ernstfall keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten gebe. Deshalb sei beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt.

Lesen Sie hier die Meldung aus der WAZ vom 8.08.2009 

Die Beratung und sogar Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar ist dagegen erheblich günstiger:

Selbst in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht kostet die Patientenverfügung meist weit weniger Geld.  Es hängt  davon ab, von welchem Gegenstandswert der Notar auszugehen hat, d.h. von welchem Vermögen, soweit es um die Vollmacht geht. Der Wert der Patientenverfügung ist mit nur 3000 Euro anzusetzen.

Beispiele für Kosten des Notars können Sie dieser Tabelle entnehmen !


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