Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Urvertrauen

28. Februar 2010



Symposium in Mainz zum neuen Gesetz über die Patientenverfügung: um 14 Uhr soll Wolfgang Bosbach ("mit kurzem o wie Boss") vortragen, für die CDU im Bundestag und Befürworter der Reichweitenbeschränkung, sogenannter Lebenschützer also.

Doch seln Lufthansa-Flieger hebt nicht ab und er kommt später ("97 Prozent aller Flüge sind pünktlich, ich sitze immer bei den 3 %"). Macht nichts: zuguterletzt ein fulminanter Beitrag, der den rechts- und redegewandten Profi erkennen läßt.

Kein Thema der deutschen Innenpolitik werde so kontrovers - quer durch alle Glaubens- und Weltanschauungen - abgehandelt.

Doch auch Persönliches bringt er ein: Er selbst habe ein Urvertrauen in die Ärzte - und er schildert, wie ihm beinah´ alle Ärzte bestätigt hätten, daß sich der Wille des Patienten im Laufe einer Behandlung nicht nur einmal sondern sogar mehrmals geändert habe. Man müsse den Patienten daher davor schützen, ein Opfer seiner eigenen - möglicherweise irreversiblen - Entscheidung zu werden.

Unbewußt hatte er damit "die Katze aus dem Sack" gelassen:
Denn wenn ich den Ärzten mein Urvertrauen schenke, brauche ich gar keine Verfügung.

Vielen Menschen aber ist dieses Urvertrauen in die Ärzte - wenn sie es denn je hatten - abhanden gekommen. Und so kommt es, daß etwa 8 Millionen Menschen - genau weiß man es nicht - sich mit Patientenverfügungen dagegen zur Wehr setzen, daß Ärzte mit ihnen machen, was sie für richtig halten...

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